40tude‑Dialog

DAS NEUE SKRIPTARCHIV



Hinweis

IMPRESSUM

Frage:

Wer ist dazu verpflichtet?

Antwort: Zitat des BMJV:

Wen die Impressumspflicht trifft, regelt vor allem § 5 TMG. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Pflicht für alle Anbieter einer Internetseite gilt, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient. Damit fallen ausschließlich privat genutzte Seiten nicht unter die Impressumspflicht (§ 55 Rundfunkstaatsvertrag spricht von „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“).

QUELLE:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz